Dienstvertrag, Dienstzettel
Um die Vereinbarungen zwischen dem Dienstnehmer und dem Dienstgeber schriftlich festzuhalten, wird ein Dienstvertrag oder Dienstzettel angefertigt. Prinzipiell können Arbeitsverträge mündlich vereinbart werden, aber eine schriftliche Version ist für beide Parteien von Vorteil. Der Dienstvertrag regelt Rechte und Pflichten beider Vertragspartner und wird sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer unterschrieben. Jedem wird ein Exemplar ausgehändigt.
Wenn das Dienstverhältnis nur 1 Monat dauert, muss kein Dienstzettel oder Dienstvertrag unterzeichnet werden.
Dienstzettel
Ist die minimalisierte Form eines Dienstvertrags. Der Dienstzettel beinhaltet die wesentlichen Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, einen Dienstzettel auszustellen. Der Dienstzettel bedarf der beiderseitigen Zustimmung und beinhaltet alle zusätzlich vereinbarten Bedingungen (Prämien etc.).
Folgende Punkte sollen in einem Dienstzettel erwähnt werden
- Daten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
- Dienstort
- Arbeitsbeginn, Arbeitsende (Befristung)
- Arbeitszeit
- Kündigungsfrist
- Gültiger Kollektivvertrag mit Einstufung
- Tätigkeitsbeschreibung
- Gehalt, Sonderzahlungen
- Urlaubsanspruch
- Betriebliche Vorsorgekasse
Downloads: Muster Dienstzettel