Beschäftigungsarten

Prinzipiell wird zwischen unselbstständiger und selbstständiger Beschäftigung unterschieden.

Als unselbstständig Beschäftigter (echte Dienstnehmer) sind Sie vom Arbeitgeber persönlich und wirtschaftlich abhängig und beziehen ein Gehalt. Sie werden vom Arbeitgeber angemeldet und sind sozialversichert. Ihre Lohnsteuer wird direkt vom Gehalt abgezogen. Sie unterliegen dem Arbeitsrecht und sind zur persönlichen Arbeitsleistung nach geregelten Arbeitszeiten verpflichtet. Als echter Dienstnehmer werden Sie in den Betrieb eingliedert und erhalten dir Arbeitsmittel vom Dienstgeber. Die Entlohnung erfolgt laut Kollektivvertrag der jeweiligen Branche.

Als selbstständig Beschäftigter führen Sie auf Honorarbasis Arbeiten aus. Die Selbstständigen oder freien Dienstnehmer sind nur unfallversichert, und ab einer gewissen Einkommenshöhe auch pensions- und krankenversichert, jedoch nicht arbeitslosenversichert. Ab einem festgelegten Jahreseinkommen müssen Sie Einkommens- und Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Für viele selbstständige Arbeiten muss ein Gewerbeschein gelöst werden.