Werkvertrag

Als Werkvertragsnehmer stellt der Beauftragte dem Auftraggeber ein Honorar. Es wird dabei ein konkretes „Werk“ abgeliefert. Er arbeitet nach eigenem Plan, mit eigenen Betriebsmitteln, selbstständig, unabhängig und muss für etwaige Fehler einstehen. Der Werkvertragsnehmer ist bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft sozialversicherungspflichtig.

Für zahlreiche selbstständige Tätigkeiten sind ein gelöster Gewerbeschein und eine abgeschlossene Ausbildung Voraussetzung.

Die „Neuen Selbstständigen“ wie z.B. Künstler, Journalisten, Sachverständige unterliegen keiner Kammerzugehörigkeit. Ab einer gewissen Einkommenshöhe müssen die Neuen Selbstständigen Einkommen- bzw. Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.