Was ist ein Nebenjob?
Viele Studenten, Schüler und Wiedereinsteiger sind auf der Suche nach einer zusätzlichen Beschäftigung, um ihr monatliches Einkommen aufzubessern. Dafür eignen sich besonders Nebenjobs oder auch sogenannte Minijobs. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten zählen dazu. Meist sind die Nebenjobs geringfügige Beschäftigungen, um den Anspruch von Zuschüssen (Familienbeihilfe, Stipendium, etc.) nicht zu verlieren.
Ähnliche Tätigkeiten
Praktikum
Im Zuge ihrer Ausbildung müssen Schüler oder auch Studenten ein Pflichtpraktikum absolvieren, um ihre theoretische Ausbildung durch praktisches Arbeiten zu vertiefen. Im Vordergrund eines Praktikums steht demnach die Ausbildung des Praktikanten und nicht seine Arbeitsleistung. Wird dem Ferialpraktikant ein Taschengeld bezahlt, muss eine Meldung bei der zuständigen Gebietskrankenkassa erfolgen. Der Praktikant ist zwar im Betrieb tätig, darf aber nicht als Urlaubsvertretung eines anderen Arbeitnehmers herangezogen werden. Dann würde nämlich ein Arbeitsverhältnis mit der entsprechenden Entlohnung vorliegen.
In manchen Sparten (z.B. Gastronomie, eisen- und metallverarbeitende Gewerbe) ist laut Kollektivverträgen bei Ferialpraktika eine Entlohnung vorgesehen, die vom Arbeitgeber auch ausbezahlt werden müssen. In diesem Fall liegt ein Arbeitsverhältnis vor.
Volontariat
Volontäre werden kurzfristig von Unternehmen zu Ausbildungszwecken angeworben und sind dabei an keinerlei Arbeitsverpflichtung oder Entgeltanspruch gebunden. Die Volontäre müssen vom Arbeitgeber bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt gemeldet werden und sind demnach nur unfallversichert. Volontäre sind keine Arbeitnehmer und es gelten auch keine arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Wenn dem Mitarbeiter ein Taschengeld ausbezahlt wird, sollte es deutlich geringer als ein Arbeitnehmergehalt ausfallen.
Ferialarbeit
Schülern und Studenten arbeiten in den Freien in Ferialjobs, um Geld zu verdienen. Sie stehen meist nicht im Zusammenhang mit deren Ausbildung. Ferialjobber arbeiten als Dienstnehmer, haben daher arbeitsrechtliche Ansprüche und werden je nach Kollektivvertrag entlohnt. Der Arbeitgeber muss den Ferialarbeiter bei der Gebietskrankenkasse anmelden, er ist somit vollversichert und hat Anspruch auf aliquotes Urlaubs- und Weihnachtsgeld bzw. auf die Konsumation der Urlaubstage.