Was muss ich bei einem Nebenjobs beachten?
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Veröffentlicht am 22. Februar 2016 in Dienstverhältnis, Jobsuche
Was muss ich bei einem Nebenjobs beachten?
Endlich ist er da, der Nebenjob, und es geht ans Geld verdienen. Um dabei nicht in eine Falle zu tappen und bei mehreren Arbeitsverhältnissen am Ende sogar noch weniger zu verdienen, empfehlen wir, Einiges zu beachten.
Zusatzjob neben einer Vollzeitbeschäftigung
Wer bereits einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht und einen Nebenjob zusätzlich anstrebt, muss sich vom Arbeitgeber vorab das OK (zur Sicherheit in schriftlicher Form) einholen. Nicht immer wird neben einem Vollzeitjob ein Nebenverdient gerne gesehen, da der Dienstnehmer in seinen Leistungen beeinträchtigt sein könnte. Übrigens dürfen Sie bei mehreren Dienstverhältnissen die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit nicht überschreiten.
Wenn Sie mit Ihren Jobs über die jährliche Steuergrenze von € 12.000,- kommen, stehen eine Nachzahlung der Sozialversicherung und der Steuern ins Haus. Ein gewisser Betrag kann aber bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung wieder zurückgeholt werden. Das Webportal Finanz Online hilft Ihnen dabei.
Konkurrenzklausel
Ein Konkurrenzverbot im Dienstvertrag (link) untersagt manche Varianten von Nebentätigkeiten, wie zum Beispiel der Betrieb eines selbstständigen kaufmännisches Unternehmens, eine Beschäftigung im selben Geschäftszweig, das Arbeiten für die Konkurrenz oder das sogenannte „Pfuschen“.
Meldepflicht
Wenn die Meldepflicht im Dienstvertrag verankert ist, muss der Dienstgeber über jede Ihrer Nebenbeschäftigungen informiert werden. Sollten Sie hingegen Ihre neue Tätigkeiten Ihrem Arbeitgeber verschweigen, droht eine fristlose Kündigung.
Mehrere Nebenjobs
Bei mehr als zwei geringfügigen Beschäftigungen werden die Einkommen zusammengerechnet. Bei der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze werden in diesen Monaten die Kranken- und Pensionsversicherung in der Höhe von mehr als 14% des Einkommens fällig. Ihr Vorteil: Sie sind in dieser Zeit voll krankenversichert und erwerben Pensionszeiten. Beachten Sie dabei unbedingt auch die Zuverdienstgrenzen.
Zuverdienstgrenze
Studenten, die Familien- oder Studienbeihilfe beziehen, müssen, um diese nicht zu verlieren, bei der Annahme von Nebenjobs ein Auge auf die Zuverdienstgrenze werfen.
Arbeitslosengeld
Bei der Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist es grundsätzlich gestattet einem Nebenjob nachzugehen, wenn Sie dabei die Geringfügigkeitsgrenze nicht übertreten und die Beschäftigung dem AMS melden.
Wer gut informiert, kann auch mit mehreren Nebenjobs einiges dazu verdienen.
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